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Ratgeber · Förderung

Fenster-Förderung 2026: BEG-Zuschuss oder Steuerbonus § 35c

Der Staat übernimmt 15 % Ihres Fenstertauschs als Zuschuss oder 20 % über die Steuer — wenn Uw-Wert, Unterlagen und Reihenfolge stimmen. Stand September 2026, mit Rechenbeispiel und Profilvergleich.

Startseite›Ratgeber›Fenster-Förderung 2026
Stand: September 2026 · Grundlage: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17. August 2026 (gilt für Anträge ab 21. Juli 2026) und § 35c EStG · Lesezeit: 9 Min. · Förderbedingungen ändern sich — maßgeblich ist immer die Fassung am Tag Ihres Antrags (bafa.de).

Für den Fenstertausch im Bestand gibt es in Deutschland zwei Wege, die sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig ausschließen: den Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), beantragt beim BAFA, oder den Steuerbonus nach § 35c EStG in der Einkommensteuererklärung. Beide verlangen für neue Fenster einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²·K). Hier finden Sie die Bedingungen, einen Vergleich, ein Rechenbeispiel und die Profile aus unserem Sortiment, die die Grenze einhalten.

Das Wichtigste in Kürze
1. BEG-Zuschuss und § 35c im Vergleich 2. Weg 1: BEG-Zuschuss beim BAFA 3. Weg 2: Steuerbonus § 35c EStG 4. Rechenbeispiel: 8 Fenster 5. Welche unserer Profile erfüllen Uw ≤ 0,95? 6. Ablauf Schritt für Schritt 7. Unterlagen und typische Fehler 8. Häufige Fragen
Überblick

BEG-Zuschuss und Steuerbonus § 35c im Vergleich

BEG-Zuschuss (BAFA)Steuerbonus § 35c EStG
Höhe15 % der förderfähigen Kosten; iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte nur auf den Anteil über 30 000 €20 % der Kosten, verteilt auf 3 Jahre (7 % + 7 % + 6 %)
Obergrenze30 000 € förderfähige Kosten für die 1. Wohneinheit, 15 000 € für die 2.–6., 8 000 € ab der 7. (je Gebäude und Kalenderjahr); mit iSFP-Bonus doppelt so hoch40 000 € Steuerermäßigung je Objekt (entspricht 200 000 € Kosten)
WerInvestoren in Bestandsgebäude, z. B. Eigentümer, Vermieter, WohnungseigentümergemeinschaftenNur Eigentümer, die das Objekt selbst bewohnen
GebäudealterBauantrag mindestens 5 Jahre altGebäude bei Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre
Fenster-AnforderungUw ≤ 0,95 W/(m²·K)Uw ≤ 0,95 W/(m²·K)
VorabAntrag vor Vorhabenbeginn, Energieeffizienz-Experte eingebundenKein Antrag vorab
NachweisVerwendungsnachweis mit Rechnungen, Bestätigung des ExpertenBescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlichem Muster, Rechnung, unbare Zahlung
Geld fließtAls Zuschuss nach dem VerwendungsnachweisÜber die Steuererklärungen der drei Jahre — nur soweit Einkommensteuer anfällt
KombinationFür dieselbe Maßnahme nur einer der beiden Wege. Verschiedene Maßnahmen (z. B. Fenster über § 35c, Heizung über BEG) dürfen kombiniert werden.
Weg 1

BEG-Zuschuss beim BAFA

Ist 2-fach-Verglasung ausgeschlossen? Die Förderrichtlinie schreibt keine bestimmte Verglasung vor, sondern einen Höchstwert: Uw ≤ 0,95 W/(m²·K) für das ganze Fenster, ermittelt nach DIN EN 14351-1 (in der Regel am Normfenster 1,23 × 1,48 m). Mit 2-fach-Verglasung (Ug um 1,1) liegt ein Kunststofffenster erfahrungsgemäß bei Uw 1,3–1,4 und damit deutlich darüber — in der Praxis führt der Weg zur Förderung über 3-fach-Verglasung. Ausnahmen mit höheren Grenzwerten (1,1) gelten nur für die oben genannten Sonderfälle.
Weg 2

Steuerbonus nach § 35c EStG

Was passt zu wem? Der Zuschuss bringt 15 % und eignet sich auch für Vermieter und Eigentümer mit geringer Steuerlast — verlangt aber Energieeffizienz-Experten und Antrag vorab. Der Steuerbonus bringt 20 %, kommt ohne Antrag aus, zahlt sich aber erst über drei Steuerbescheide aus und nur, soweit Sie genug Einkommensteuer zahlen. Welcher Weg sich für Sie lohnt, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Rechenbeispiel

Rechenbeispiel: 8 Fenster im Einfamilienhaus

Annahme: Ein selbst genutztes Einfamilienhaus (Baujahr 1995) bekommt 8 neue Kunststofffenster mit 3-fach-Verglasung und Uw ≤ 0,95, dazu Montage durch einen örtlichen Fachbetrieb, neue Fensterbänke und Putzarbeiten. Die förderfähigen Gesamtkosten betragen in diesem Beispiel 14 000 € brutto. Die Zahlen sind ein Rechenweg, keine Preisangabe — Ihre Kosten hängen von Maßen, Profil und Montage ab.

BEG-ZuschussSteuerbonus § 35c
Förderfähige Kosten14 000 €14 000 €
Satz15 %20 % (7 + 7 + 6 %)
Jahr 12 100 € (Auszahlung nach Verwendungsnachweis)980 € weniger Einkommensteuer
Jahr 2—980 €
Jahr 3—840 €
Förderung gesamt2 100 €2 800 €
iSFP-Bonuskein Effekt, weil die Kosten unter 30 000 € liegen—
Energieeffizienz-ExpertePflicht; Baubegleitung wird zu 50 % gefördertnicht vorgeschrieben; Energieberatung zu 50 % absetzbar

Beim Steuerbonus gilt: Die Ermäßigung kann nicht höher sein als die Einkommensteuer des jeweiligen Jahres — was nicht verbraucht wird, verfällt. Beim Zuschuss gilt: Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, rechnet mit Nettokosten.

Unsere Profile

Welche unserer Profile erfüllen Uw ≤ 0,95?

Messwerte aus unserem Konfigurator, jeweils einflügeliges Dreh-Kipp-Fenster im Normmaß 1230 × 1480 mm mit der Standardverglasung des Profils. Andere Maße und Ausführungen ergeben andere Werte; maßgeblich für den Förderantrag sind die Herstellerangaben (Leistungserklärung) zum bestellten Fenster.

ProfilMarkeBautiefeVerglasungUw W/(m²·K)Uw ≤ 0,95
IDEAL 8000Aluplast85 mm3-fach0,83jaKonfigurieren →
bluEvolution 82Salamander82 mm3-fach0,84jaKonfigurieren →
bluEvolution 92Salamander92 mm3-fach0,83jaKonfigurieren →
S 9000Gealan82,5 mm3-fach0,83jaKonfigurieren →
SynegoRehau80 mm3-fach0,86jaKonfigurieren →
IDEAL 4000Aluplast70 mm2-fach1,4neinKonfigurieren →
Neo 76Aluplast76 mm2-fach1,3neinKonfigurieren →
greenEvolution 76Salamander76 mm2-fach1,3neinKonfigurieren →
S 8000Gealan74 mm2-fach1,3neinKonfigurieren →

Die 70–76-mm-Profile sind die günstigere Wahl für Nebenräume oder Bauvorhaben ohne Förderung — für BEG und § 35c reichen sie nicht. Beim Fenstertausch im Bestand verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 GEG) Uw ≤ 1,3: Das erfüllen Neo 76, greenEvolution 76 und S 8000 (Uw 1,3), IDEAL 4000 mit Uw 1,4 in beheizten Räumen in der Regel nicht. Bei Aluminium- und Holzfenstern erreichen laut Herstellerangabe unter anderem Aluprof MB-79N, MB-86N, MB-104 PASSIVE und das Holzfenster IV 80 die Grenze; diese kalkulieren wir individuell. Der Konfigurator zeigt den Uw-Wert bei jeder Auswahl.

Ablauf

Schritt für Schritt zum Zuschuss

  1. Energieeffizienz-Expertin oder -Experten beauftragen. Liste unter energie-effizienz-experten.de. Wer den iSFP-Bonus nutzen will und über 30 000 € investiert, lässt zuerst den Sanierungsfahrplan erstellen.
  2. Angebot mit Uw-Werten einholen. Im Konfigurator ein Profil mit Uw ≤ 0,95 wählen und unser Angebot anfordern – Sie erhalten es innerhalb von 24 Stunden und können es für den Antrag verwenden, es verpflichtet Sie zu nichts; Montage und Nebenarbeiten bei einem Fachbetrieb in Ihrer Nähe anfragen – wir liefern ohne Montage (Einbau vorbereiten).
  3. Vertrag unter Bedingung der Förderzusage. Der Antrag verlangt grundsätzlich einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung – zum Beispiel den Montagevertrag mit Ihrem Fachbetrieb. Die Formulierung klären Sie mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten und mit dem Betrieb. Mit uns schließen Sie vor der Zusage noch keinen Vertrag: Verträge unter Förderbedingung bieten wir nicht an – unterschreiben Sie unser Angebot deshalb erst nach der Förderzusage. Bauen Sie selbst ein, kann nach dem BAFA-Merkblatt in der Regel darauf verzichtet werden, wenn ein solcher Vertrag vor dem Antrag nicht möglich ist – wie bei uns; kaufen Sie dann vor dem Antrag kein Material.
  4. Antrag beim BAFA stellen — online, gemeinsam mit dem Experten, bevor ein Vertrag ohne Förderbedingung zustande kommt – also auch, bevor Sie unser Angebot unterschreiben.
  5. Nach der Zusage bestellen, liefern, einbauen. Wir erstellen Ihnen ein aktuelles Angebot; mit Ihrer Unterschrift geben Sie es für die Fertigung frei. Innerhalb von 36 Monaten umsetzen, Einbau durch einen Fachbetrieb oder in Eigenleistung.
  6. Verwendungsnachweis einreichen. Rechnungen und Bestätigung des Experten hochladen – beim Selbsteinbau die „Bestätigung zur Eigenleistung“; von uns kommen dafür die Rechnung und die Leistungserklärung; danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Beim Steuerbonus ist der Ablauf kürzer: Fenster mit Uw ≤ 0,95 bestellen, vom Fachunternehmen einbauen lassen, Rechnung überweisen, die Bescheinigung nach amtlichem Muster vom einbauenden Fachunternehmen ausstellen lassen und in der Steuererklärung angeben.

Unterlagen

Unterlagen für Antrag und Nachweis

DokumentWofürWann
Unser Angebot mit Maßen und Uw je Fenster – es verpflichtet Sie zu nichtsAntrag, Prüfung durch den ExpertenInnerhalb von 24 Std. nach Ihrer Anfrage
Rechnung mit Positionen (Fenster, Maß, Ausführung), auch in deutscher SpracheVerwendungsnachweis bzw. SteuererklärungBei Bestellung / Lieferung
Leistungserklärung nach DIN EN 14351-1 mit CE-Kennzeichnung und dem Uw-Wert des bestellten ElementsNachweis der KennwerteMit der Lieferung
Bestätigung der fachgerechten Ausführung und der förderfähigen KostenVerwendungsnachweis beim BAFA-ZuschussNach dem Einbau – von Ihrer Energieeffizienz-Expertin bzw. Ihrem Energieeffizienz-Experten (beim Selbsteinbau: „Bestätigung zur Eigenleistung“), nicht von uns
Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem MusterSteuerbonus nach § 35cNach dem Einbau – vom ausführenden Fachbetrieb, nicht von uns

Von uns erhalten Sie die Produktnachweise – Leistungserklärung mit CE-Kennzeichnung und Uw-Wert – und die Rechnung. Förder- oder Fachunternehmerbestätigungen stellen wir nicht aus.

Typische Fehler

Wichtiger Hinweis: Unsere Fenster sind förderfähig, wenn die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden — ob Ihr Vorhaben insgesamt gefördert wird, prüft verbindlich die Energieeffizienz-Expertin oder der Energieeffizienz-Experte bzw. beim Steuerbonus das Finanzamt. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Fenster-Förderung

Über die BEG-Einzelmaßnahmen gibt es 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, höchstens auf 30 000 € je erster Wohneinheit und Kalenderjahr. Alternativ können selbst nutzende Eigentümer 20 % der Kosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen (§ 35c EStG, höchstens 40 000 € je Objekt).

Fenster, Balkon- und Terrassentüren dürfen höchstens Uw 0,95 W/(m²·K) haben — beim Zuschuss wie beim Steuerbonus. Für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster und Fenster mit Sonderverglasung gilt 1,1, für Dachflächenfenster 1,0.

Die Förderrichtlinie verbietet keine Verglasungsart, verlangt aber Uw ≤ 0,95 für das ganze Fenster. Mit 2-fach-Verglasung liegen Kunststofffenster in der Regel bei Uw 1,3–1,4 und erfüllen das nicht. In unserem Sortiment sind deshalb die 3-fach verglasten Profile ab 80 mm Bautiefe die förderfähige Wahl.

Seit 21. Juli 2026 gibt es die zusätzlichen 5 Prozentpunkte nur, wenn mindestens 30 000 € investiert werden, und nur auf den Teil der Kosten über 30 000 €. Beim Fenstertausch eines Einfamilienhauses liegen die Kosten oft darunter; dann bringt der Sanierungsfahrplan beim Zuschuss keinen Vorteil. Er erhöht aber die Höchstgrenze auf 60 000 € für die erste Wohneinheit.

Beim BEG-Zuschuss ja: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn beim BAFA eingehen – also bevor Sie unser Angebot unterschreiben. Für den Antrag können Sie unser Angebot verwenden; es verpflichtet Sie zu nichts. Grundsätzlich verlangt der Antrag außerdem einen Vertrag unter der Bedingung der Förderzusage, etwa den Montagevertrag mit Ihrem Fachbetrieb; wir selbst schließen keine Verträge mit Förderbedingung. Bauen Sie selbst ein, kann nach dem BAFA-Merkblatt in der Regel darauf verzichtet werden – kaufen Sie dann vor dem Antrag kein Material. Bestellen Sie bei uns nach der Zusage, dann erstellen wir Ihnen ein aktuelles Angebot. Beim Steuerbonus nach § 35c gibt es keinen Antrag vorab.

Nicht für dieselbe Maßnahme. Für verschiedene Maßnahmen am selben Haus ist die Kombination möglich, zum Beispiel Fenster über den Steuerbonus und eine andere Maßnahme über die BEG.

Die Förderung knüpft an die technischen Werte, die Ausführung und die Nachweise an, nicht an das Herkunftsland. Entscheidend sind der nach DIN EN 14351-1 deklarierte Uw-Wert, eine Rechnung in deutscher Sprache mit der Adresse des Gebäudes und – beim Steuerbonus zwingend – der Einbau durch ein Fachunternehmen.

Passende Downloads und Werkzeuge
Förderfähige Fenster konfigurieren
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Förderfähige Profile mit Preisen

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