Für den Fenstertausch im Bestand gibt es in Deutschland zwei Wege, die sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig ausschließen: den Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), beantragt beim BAFA, oder den Steuerbonus nach § 35c EStG in der Einkommensteuererklärung. Beide verlangen für neue Fenster einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²·K). Hier finden Sie die Bedingungen, einen Vergleich, ein Rechenbeispiel und die Profile aus unserem Sortiment, die die Grenze einhalten.
- Zuschuss (BAFA): 15 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30 000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) wirkt seit 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil über 30 000 € — beim reinen Fenstertausch eines Einfamilienhauses meist ohne Wirkung.
- Steuerbonus (§ 35c EStG): 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %), höchstens 40 000 € je Objekt; nur für selbst genutztes Wohneigentum, Gebäude älter als 10 Jahre, Maßnahme abgeschlossen bis Ende 2029.
- Technik: Fenster, Balkon- und Terrassentüren Uw ≤ 0,95 W/(m²·K). Das erreichen in unserem Sortiment die 3-fach verglasten Kunststoffprofile ab 80 mm Bautiefe (Uw 0,83–0,86), nicht die 70–76-mm-Profile mit 2-fach-Verglasung (Uw 1,3–1,4).
- Reihenfolge beim Zuschuss: Energieeffizienz-Expertin oder -Experte → Antrag beim BAFA vor Vorhabenbeginn (mit einem Vertrag unter Bedingung der Förderzusage, etwa dem Montagevertrag mit Ihrem Fachbetrieb; beim Selbsteinbau in der Regel ohne einen solchen Vertrag, aber vor jedem Materialkauf) → nach der Zusage bei uns bestellen → Umsetzung innerhalb von 36 Monaten → Verwendungsnachweis. Verträge unter Förderbedingung schließen wir nicht ab.
- Von uns: die Produktnachweise – Leistungserklärung nach DIN EN 14351-1 mit CE-Kennzeichnung und dem Uw-Wert des bestellten Elements – und die Rechnung. Förder- oder Fachunternehmerbestätigungen stellen wir nicht aus.
BEG-Zuschuss und Steuerbonus § 35c im Vergleich
| BEG-Zuschuss (BAFA) | Steuerbonus § 35c EStG | |
|---|---|---|
| Höhe | 15 % der förderfähigen Kosten; iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte nur auf den Anteil über 30 000 € | 20 % der Kosten, verteilt auf 3 Jahre (7 % + 7 % + 6 %) |
| Obergrenze | 30 000 € förderfähige Kosten für die 1. Wohneinheit, 15 000 € für die 2.–6., 8 000 € ab der 7. (je Gebäude und Kalenderjahr); mit iSFP-Bonus doppelt so hoch | 40 000 € Steuerermäßigung je Objekt (entspricht 200 000 € Kosten) |
| Wer | Investoren in Bestandsgebäude, z. B. Eigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften | Nur Eigentümer, die das Objekt selbst bewohnen |
| Gebäudealter | Bauantrag mindestens 5 Jahre alt | Gebäude bei Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre |
| Fenster-Anforderung | Uw ≤ 0,95 W/(m²·K) | Uw ≤ 0,95 W/(m²·K) |
| Vorab | Antrag vor Vorhabenbeginn, Energieeffizienz-Experte eingebunden | Kein Antrag vorab |
| Nachweis | Verwendungsnachweis mit Rechnungen, Bestätigung des Experten | Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlichem Muster, Rechnung, unbare Zahlung |
| Geld fließt | Als Zuschuss nach dem Verwendungsnachweis | Über die Steuererklärungen der drei Jahre — nur soweit Einkommensteuer anfällt |
| Kombination | Für dieselbe Maßnahme nur einer der beiden Wege. Verschiedene Maßnahmen (z. B. Fenster über § 35c, Heizung über BEG) dürfen kombiniert werden. | |
BEG-Zuschuss beim BAFA
- Was gefördert wird: Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Dachflächenfenstern und Außentüren — einschließlich Montage und Nebenarbeiten wie Fensterbänke, Dämmung der Einbaufuge, luft- und schlagregendichte Anschlüsse, Dämmung oder Erneuerung von Rollladenkästen, fest eingebaute Insektenschutzgitter, notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich.
- Fördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind die tatsächlich getragenen Bruttokosten; wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bekommt nur auf die Nettokosten Förderung.
- iSFP-Bonus: Ist der Fenstertausch Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), steigt der Fördersatz um 5 Prozentpunkte — nach der Richtlinie vom 17. August 2026 aber nur, wenn mindestens 30 000 € (brutto) investiert werden, und nur für den Teil der Kosten, der 30 000 € übersteigt. Der iSFP muss schon bei der Antragstellung vorliegen.
- Höchstgrenzen: 30 000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit, je 15 000 € für die zweite bis sechste, je 8 000 € ab der siebten — je Gebäude und Kalenderjahr. Mit iSFP-Bonus (oder wenn der Eigentümer für den iSFP nicht antragsberechtigt ist) verdoppeln sich die Grenzen auf 60 000 / 30 000 / 15 000 €.
- Mindestinvestition: 300 € (brutto).
- Technische Mindestanforderungen: Fenster, Balkon- und Terrassentüren Uw ≤ 0,95; barrierearme oder einbruchhemmende Fenster (Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser) ≤ 1,1; Fenster mit Sonderverglasung (z. B. Schallschutzverglasung ab Rw 40 dB) ≤ 1,1; Dachflächenfenster ≤ 1,0; Außentüren beheizter Räume Ud ≤ 1,3; Fenster an Baudenkmalen ≤ 1,4 W/(m²·K).
- Energieeffizienz-Experte: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte aus der Liste unter energie-effizienz-experten.de einzubinden. Sie oder er bestätigt nach dem Einbau die Einhaltung der Anforderungen und die förderfähigen Kosten. Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % gefördert (gedeckelt).
- Antrag vor Vorhabenbeginn: Der Antrag muss beim BAFA eingehen, bevor der Liefer- oder Montagevertrag verbindlich wird. Bei der Antragstellung muss grundsätzlich ein Vertrag vorliegen, der unter einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt. Bei Eigenleistung – dann sind nur die Materialkosten förderfähig – kann nach dem BAFA-Merkblatt darauf verzichtet werden, wenn ein solcher Vertrag vor dem Antrag nicht möglich ist; vor dem Antrag darf dann aber noch kein Material gekauft sein. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden. Wir selbst schließen keine Verträge unter Förderbedingung – wie Sie mit uns vorgehen, steht unter Ablauf.
- Frist: Die Zusage gilt 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids.
- Rechnung: in deutscher Sprache, mit der Adresse des Gebäudes.
- Zusätzlich möglich: ein zinsgünstiger Ergänzungskredit der KfW zum Zuschuss (Bedingungen bei der KfW).
Steuerbonus nach § 35c EStG
- Wer: Eigentümer, die das Haus oder die Wohnung im jeweiligen Jahr selbst zu Wohnzwecken nutzen. Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein.
- Wie viel: 20 % der Aufwendungen, abgezogen direkt von der Einkommensteuer: im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr je 7 % (höchstens 14 000 €), im dritten Jahr 6 % (höchstens 12 000 €) — insgesamt höchstens 40 000 € je Objekt.
- Zeitraum: Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Abgeschlossen ist die Maßnahme, wenn sie ausgeführt, abgerechnet und bezahlt ist.
- Technisch: Höchstwerte nach Anlage 4 der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV): Fenster, Balkon- und Terrassentüren Uw ≤ 0,95; barrierearme oder einbruchhemmende Fenster sowie Fenster mit Sonderverglasung ≤ 1,1; Ertüchtigung vorhandener Fenster ≤ 1,3; Dachflächenfenster ≤ 1,0; Fenster an Baudenkmalen ≤ 1,4; Außentüren beheizter Räume ≤ 1,3 W/(m²·K).
- Nachweis: Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Muster, Rechnung in deutscher Sprache mit der Adresse des Objekts, Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers (keine Barzahlung).
- Energieberatung: Kosten einer Energieberaterin oder eines Energieberaters für Planung und Begleitung werden zu 50 % berücksichtigt.
- Ausschluss: kein Steuerbonus, wenn für dieselbe Maßnahme ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird — oder die Handwerkerleistung schon nach § 35a abgesetzt wurde.
Rechenbeispiel: 8 Fenster im Einfamilienhaus
Annahme: Ein selbst genutztes Einfamilienhaus (Baujahr 1995) bekommt 8 neue Kunststofffenster mit 3-fach-Verglasung und Uw ≤ 0,95, dazu Montage durch einen örtlichen Fachbetrieb, neue Fensterbänke und Putzarbeiten. Die förderfähigen Gesamtkosten betragen in diesem Beispiel 14 000 € brutto. Die Zahlen sind ein Rechenweg, keine Preisangabe — Ihre Kosten hängen von Maßen, Profil und Montage ab.
| BEG-Zuschuss | Steuerbonus § 35c | |
|---|---|---|
| Förderfähige Kosten | 14 000 € | 14 000 € |
| Satz | 15 % | 20 % (7 + 7 + 6 %) |
| Jahr 1 | 2 100 € (Auszahlung nach Verwendungsnachweis) | 980 € weniger Einkommensteuer |
| Jahr 2 | — | 980 € |
| Jahr 3 | — | 840 € |
| Förderung gesamt | 2 100 € | 2 800 € |
| iSFP-Bonus | kein Effekt, weil die Kosten unter 30 000 € liegen | — |
| Energieeffizienz-Experte | Pflicht; Baubegleitung wird zu 50 % gefördert | nicht vorgeschrieben; Energieberatung zu 50 % absetzbar |
Beim Steuerbonus gilt: Die Ermäßigung kann nicht höher sein als die Einkommensteuer des jeweiligen Jahres — was nicht verbraucht wird, verfällt. Beim Zuschuss gilt: Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, rechnet mit Nettokosten.
Welche unserer Profile erfüllen Uw ≤ 0,95?
Messwerte aus unserem Konfigurator, jeweils einflügeliges Dreh-Kipp-Fenster im Normmaß 1230 × 1480 mm mit der Standardverglasung des Profils. Andere Maße und Ausführungen ergeben andere Werte; maßgeblich für den Förderantrag sind die Herstellerangaben (Leistungserklärung) zum bestellten Fenster.
| Profil | Marke | Bautiefe | Verglasung | Uw W/(m²·K) | Uw ≤ 0,95 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| IDEAL 8000 | Aluplast | 85 mm | 3-fach | 0,83 | ja | Konfigurieren → |
| bluEvolution 82 | Salamander | 82 mm | 3-fach | 0,84 | ja | Konfigurieren → |
| bluEvolution 92 | Salamander | 92 mm | 3-fach | 0,83 | ja | Konfigurieren → |
| S 9000 | Gealan | 82,5 mm | 3-fach | 0,83 | ja | Konfigurieren → |
| Synego | Rehau | 80 mm | 3-fach | 0,86 | ja | Konfigurieren → |
| IDEAL 4000 | Aluplast | 70 mm | 2-fach | 1,4 | nein | Konfigurieren → |
| Neo 76 | Aluplast | 76 mm | 2-fach | 1,3 | nein | Konfigurieren → |
| greenEvolution 76 | Salamander | 76 mm | 2-fach | 1,3 | nein | Konfigurieren → |
| S 8000 | Gealan | 74 mm | 2-fach | 1,3 | nein | Konfigurieren → |
Die 70–76-mm-Profile sind die günstigere Wahl für Nebenräume oder Bauvorhaben ohne Förderung — für BEG und § 35c reichen sie nicht. Beim Fenstertausch im Bestand verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 GEG) Uw ≤ 1,3: Das erfüllen Neo 76, greenEvolution 76 und S 8000 (Uw 1,3), IDEAL 4000 mit Uw 1,4 in beheizten Räumen in der Regel nicht. Bei Aluminium- und Holzfenstern erreichen laut Herstellerangabe unter anderem Aluprof MB-79N, MB-86N, MB-104 PASSIVE und das Holzfenster IV 80 die Grenze; diese kalkulieren wir individuell. Der Konfigurator zeigt den Uw-Wert bei jeder Auswahl.
Schritt für Schritt zum Zuschuss
- Energieeffizienz-Expertin oder -Experten beauftragen. Liste unter energie-effizienz-experten.de. Wer den iSFP-Bonus nutzen will und über 30 000 € investiert, lässt zuerst den Sanierungsfahrplan erstellen.
- Angebot mit Uw-Werten einholen. Im Konfigurator ein Profil mit Uw ≤ 0,95 wählen und unser Angebot anfordern – Sie erhalten es innerhalb von 24 Stunden und können es für den Antrag verwenden, es verpflichtet Sie zu nichts; Montage und Nebenarbeiten bei einem Fachbetrieb in Ihrer Nähe anfragen – wir liefern ohne Montage (Einbau vorbereiten).
- Vertrag unter Bedingung der Förderzusage. Der Antrag verlangt grundsätzlich einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung – zum Beispiel den Montagevertrag mit Ihrem Fachbetrieb. Die Formulierung klären Sie mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten und mit dem Betrieb. Mit uns schließen Sie vor der Zusage noch keinen Vertrag: Verträge unter Förderbedingung bieten wir nicht an – unterschreiben Sie unser Angebot deshalb erst nach der Förderzusage. Bauen Sie selbst ein, kann nach dem BAFA-Merkblatt in der Regel darauf verzichtet werden, wenn ein solcher Vertrag vor dem Antrag nicht möglich ist – wie bei uns; kaufen Sie dann vor dem Antrag kein Material.
- Antrag beim BAFA stellen — online, gemeinsam mit dem Experten, bevor ein Vertrag ohne Förderbedingung zustande kommt – also auch, bevor Sie unser Angebot unterschreiben.
- Nach der Zusage bestellen, liefern, einbauen. Wir erstellen Ihnen ein aktuelles Angebot; mit Ihrer Unterschrift geben Sie es für die Fertigung frei. Innerhalb von 36 Monaten umsetzen, Einbau durch einen Fachbetrieb oder in Eigenleistung.
- Verwendungsnachweis einreichen. Rechnungen und Bestätigung des Experten hochladen – beim Selbsteinbau die „Bestätigung zur Eigenleistung“; von uns kommen dafür die Rechnung und die Leistungserklärung; danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Beim Steuerbonus ist der Ablauf kürzer: Fenster mit Uw ≤ 0,95 bestellen, vom Fachunternehmen einbauen lassen, Rechnung überweisen, die Bescheinigung nach amtlichem Muster vom einbauenden Fachunternehmen ausstellen lassen und in der Steuererklärung angeben.
Unterlagen für Antrag und Nachweis
| Dokument | Wofür | Wann |
|---|---|---|
| Unser Angebot mit Maßen und Uw je Fenster – es verpflichtet Sie zu nichts | Antrag, Prüfung durch den Experten | Innerhalb von 24 Std. nach Ihrer Anfrage |
| Rechnung mit Positionen (Fenster, Maß, Ausführung), auch in deutscher Sprache | Verwendungsnachweis bzw. Steuererklärung | Bei Bestellung / Lieferung |
| Leistungserklärung nach DIN EN 14351-1 mit CE-Kennzeichnung und dem Uw-Wert des bestellten Elements | Nachweis der Kennwerte | Mit der Lieferung |
| Bestätigung der fachgerechten Ausführung und der förderfähigen Kosten | Verwendungsnachweis beim BAFA-Zuschuss | Nach dem Einbau – von Ihrer Energieeffizienz-Expertin bzw. Ihrem Energieeffizienz-Experten (beim Selbsteinbau: „Bestätigung zur Eigenleistung“), nicht von uns |
| Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster | Steuerbonus nach § 35c | Nach dem Einbau – vom ausführenden Fachbetrieb, nicht von uns |
Von uns erhalten Sie die Produktnachweise – Leistungserklärung mit CE-Kennzeichnung und Uw-Wert – und die Rechnung. Förder- oder Fachunternehmerbestätigungen stellen wir nicht aus.
Typische Fehler
- „Fast 0,95“. Uw 0,97 erfüllt die Anforderung nicht. Profile mit Uw 0,83–0,86 liegen mit Reserve darunter.
- Erst unbedingt bestellen, dann beantragen. Ein fest abgeschlossener Vertrag vor dem Antrag gilt als Vorhabenbeginn — dann ist der Zuschuss weg. Unterschreiben Sie unser Angebot deshalb erst nach der Förderzusage.
- Zuschuss und Steuerbonus für dieselben Fenster. Das ist ausgeschlossen; Sie müssen sich festlegen.
- Rechnung ohne Maße und Adresse. „Fenster 10 Stück“ reicht nicht. Unsere Rechnungen enthalten die volle Spezifikation.
- Eigenmontage. Für § 35c muss ein Fachunternehmen ausführen. Beim BEG-Zuschuss sind in Eigenleistung nur die Materialkosten förderfähig; die fachgerechte Durchführung bestätigt die Energieeffizienz-Expertin oder der Energieeffizienz-Experte (Formular „Bestätigung zur Eigenleistung“). Auch hier gilt: erst beantragen, dann Material kaufen.
Häufige Fragen zur Fenster-Förderung
Über die BEG-Einzelmaßnahmen gibt es 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, höchstens auf 30 000 € je erster Wohneinheit und Kalenderjahr. Alternativ können selbst nutzende Eigentümer 20 % der Kosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen (§ 35c EStG, höchstens 40 000 € je Objekt).
Fenster, Balkon- und Terrassentüren dürfen höchstens Uw 0,95 W/(m²·K) haben — beim Zuschuss wie beim Steuerbonus. Für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster und Fenster mit Sonderverglasung gilt 1,1, für Dachflächenfenster 1,0.
Die Förderrichtlinie verbietet keine Verglasungsart, verlangt aber Uw ≤ 0,95 für das ganze Fenster. Mit 2-fach-Verglasung liegen Kunststofffenster in der Regel bei Uw 1,3–1,4 und erfüllen das nicht. In unserem Sortiment sind deshalb die 3-fach verglasten Profile ab 80 mm Bautiefe die förderfähige Wahl.
Seit 21. Juli 2026 gibt es die zusätzlichen 5 Prozentpunkte nur, wenn mindestens 30 000 € investiert werden, und nur auf den Teil der Kosten über 30 000 €. Beim Fenstertausch eines Einfamilienhauses liegen die Kosten oft darunter; dann bringt der Sanierungsfahrplan beim Zuschuss keinen Vorteil. Er erhöht aber die Höchstgrenze auf 60 000 € für die erste Wohneinheit.
Beim BEG-Zuschuss ja: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn beim BAFA eingehen – also bevor Sie unser Angebot unterschreiben. Für den Antrag können Sie unser Angebot verwenden; es verpflichtet Sie zu nichts. Grundsätzlich verlangt der Antrag außerdem einen Vertrag unter der Bedingung der Förderzusage, etwa den Montagevertrag mit Ihrem Fachbetrieb; wir selbst schließen keine Verträge mit Förderbedingung. Bauen Sie selbst ein, kann nach dem BAFA-Merkblatt in der Regel darauf verzichtet werden – kaufen Sie dann vor dem Antrag kein Material. Bestellen Sie bei uns nach der Zusage, dann erstellen wir Ihnen ein aktuelles Angebot. Beim Steuerbonus nach § 35c gibt es keinen Antrag vorab.
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für verschiedene Maßnahmen am selben Haus ist die Kombination möglich, zum Beispiel Fenster über den Steuerbonus und eine andere Maßnahme über die BEG.
Die Förderung knüpft an die technischen Werte, die Ausführung und die Nachweise an, nicht an das Herkunftsland. Entscheidend sind der nach DIN EN 14351-1 deklarierte Uw-Wert, eine Rechnung in deutscher Sprache mit der Adresse des Gebäudes und – beim Steuerbonus zwingend – der Einbau durch ein Fachunternehmen.
Profil mit Uw ≤ 0,95 wählen, Preis sofort sehen, Angebot in 24 Std.