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Service · Einbau vorbereiten

Lieferung ohne Montage: So bereiten Sie den Einbau mit Ihrem Handwerker oder selbst vor

Wir liefern Fenster, Türen, Tore und Sonnenschutz nach Deutschland und Österreich ohne Montage. Eingebaut wird von einem Fachbetrieb Ihrer Wahl oder von Ihnen selbst. Auf dieser Seite lesen Sie, was Sie vorher klären sollten – vom Montageangebot über den Liefertag bis zur Förderung.

Startseite › Lieferung ohne Montage
Auf einen Blick

Wir liefern – eingebaut wird vor Ort

Sie bestellen die Produkte bei uns und beauftragen den Einbau getrennt bei einem Fachbetrieb in Ihrer Nähe. Wer handwerklich geübt ist, kann einzelne Fenster auch selbst einsetzen. Montage, Ausbau und Entsorgung der alten Fenster, ein Aufmaß vor Ort und die Vermittlung von Montagebetrieben bieten wir nicht an. Wie Sie selbst einen Fachbetrieb finden, lesen Sie im Abschnitt Fachbetrieb finden.

So gehen Sie vor

  1. Angebot anfordern: Stellen Sie Fenster und Türen im Konfigurator zusammen und fordern Sie unser Angebot mit Zeichnungen an.
  2. Montageangebot einholen: Suchen Sie mit diesem Angebot einen Fachbetrieb. Am besten misst der Betrieb selbst, prüft die Ausführung und nennt Ihnen die Kosten für den Einbau.
  3. Förderung klären: Wollen Sie in Deutschland den BAFA-Zuschuss nutzen, sprechen Sie vor jeder Bestellung mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten. Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie unser Angebot unterschreiben oder Material kaufen – für den Antrag können Sie unser Angebot verwenden, es verpflichtet Sie zu nichts. Bestellen Sie bei uns erst nach der Förderzusage (siehe Förderung).
  4. Bestellung freigeben: Mit Ihrer Unterschrift unter unser Angebot geben Sie Maße, Öffnungsrichtungen, Farben und Ausstattung für die Fertigung frei. Nach der Anzahlung beginnt die Fertigung; sie dauert in der Regel 3–6 Wochen.
  5. Einbau planen: Legen Sie den Einbautermin fest, sobald der Liefertermin steht. Prüfen Sie die Lieferung und lassen Sie die Elemente einbauen – oder bauen Sie selbst ein.
Lieferumfang

Was geliefert wird – und was nicht

Es gelten unsere Lieferbedingungen und AGB. Für die Planung des Einbaus sind diese Punkte wichtig:

Das liefern wir

  • Fenster und Türen nach Maß – Flügel, Rahmen und Verglasung werkseitig komplett zusammengebaut
  • Bestellte Verbreiterungen, Führungsschienen und Aufsatzkästen einbaufertig
  • Griffe, Abdeckungen, Verbindungsprofile und Abdeckleisten lose beigelegt
  • Für Fenster und Türen die Leistungserklärung nach EN 14351-1 mit CE-Kennzeichnung und dem Uw-Wert des bestellten Elements, dazu die Rechnung
  • Lieferung bis zur Bordsteinkante der Lieferadresse, Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr
  • Entladung per Gabelstapler – für Sie kostenlos
  • Versand je Lieferung nach Deutschland und Österreich pauschal 99 € inkl. MwSt.
  • Lieferungen in andere Länder auf Anfrage – die Versandkosten nennen wir im Angebot

Das übernehmen Sie oder Ihr Handwerker

  • Hineintragen von der Bordsteinkante zum Einbauort
  • Montage der Fenster, Türen und des Sonnenschutzes
  • Ausbau und Entsorgung der alten Fenster
  • Einbau von Fensterbänken innen und außen
  • Putz- und Malerarbeiten an den Laibungen
  • Stromanschluss bei Rollläden, Raffstores und Toren mit Motor

Fensterbänke können Sie bei uns als Zubehör mitbestellen; eingebaut werden sie vor Ort. Die Fenster kommen mit allen Beschlägen, Griffen und dem bestellten Zubehör; eine Montageanleitung liegt nicht bei. Wie Sie den Einbau vorbereiten, steht auf dieser Seite und im Ratgeber Fenstermontage.

Mit Ihrem Handwerker

Fachbetrieb finden und Montageangebot einholen

Holen Sie das Montageangebot ein, bevor Sie Ihre Bestellung freigeben – am besten mit unserem Angebot samt Zeichnungen in der Hand. Dann weiß Ihr Handwerker, was geliefert wird, und Sie wissen, was der Einbau kostet.

Passende Betriebe

Für Fenster und Türen kommen Tischler bzw. Schreiner, Glaser, Metallbauer und auf Fenstermontage spezialisierte Betriebe in Frage. Rollläden, Raffstores und Markisen bauen Rollladen- und Sonnenschutztechniker ein, Garagen- und Industrietore Metallbauer oder Torfachbetriebe.

Wo Sie suchen

In Deutschland bieten die Handwerkskammern eine Handwerkersuche nach Gewerk und Postleitzahl, auch als App „Handwerkerradar“. Mitgliedsbetriebe der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V. finden Sie über deren Mitgliedersuche. In Österreich finden Sie Betriebe im Verzeichnis „Firmen A-Z“ der Wirtschaftskammer Österreich nach Branche und Ort.

Angebote vergleichen

Die Verbraucherzentrale rät, mehrere vergleichbare Angebote qualifizierter Fachfirmen einzuholen. Ein Qualitätsmerkmal ist ein Meisterbetrieb – Tischler, Schreiner oder Glaser –, einen Anhaltspunkt gibt auch der Eintrag bei der Handwerkskammer: in der Handwerksrolle oder, bei reinen Fenstermontagebetrieben, im Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe. Fragen Sie außerdem nach Referenzen für den Fenstereinbau.

Bei uns gekaufte Fenster

Sagen Sie gleich in der Anfrage, dass Sie die Fenster bei uns kaufen und liefern lassen. Nicht jeder Betrieb baut Fenster ein, die der Kunde selbst gekauft hat – fragen Sie danach, bevor Sie Termine abstimmen. Auf Wunsch liefern wir auch direkt an den Betrieb Ihres Handwerkers.

Checkliste: Das sollte im Montageangebot stehen

  • Aufmaß vor Ort – am besten misst der Betrieb selbst und bestätigt Ihnen die Maße schriftlich, bevor Sie unser Angebot unterschreiben
  • Ausbau und Entsorgung der alten Fenster, bei älteren Bauteilen auch der Umgang mit möglichen Schadstoffen
  • Einbau nach den anerkannten Regeln der Technik – nach dem Montageleitfaden, oft „RAL-Montage“ genannt
  • Befestigung und Lastabtragung über Tragklötze
  • Fugendämmung und Fugenabschluss auf der Raumseite und auf der Außenseite
  • Anschlüsse – Fensterbänke innen und außen, Rollladen und Führungsschienen, Anschluss an eine Außendämmung
  • Vor- und Nacharbeiten – Beiputz, Laibungen, Malerarbeiten
  • Gerüst, falls nötig, und das Hineintragen auf der Baustelle
  • Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 – nötig, wenn Sie mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster austauschen
  • Einstellen der Flügel und Abnahme mit Protokoll
  • Lohnkosten getrennt ausgewiesen – wichtig für die Steuer
  • Nachweise in Deutschland – Unternehmererklärung nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 GEG), beim Steuerbonus die Bescheinigung nach amtlichem Muster (siehe Förderung)

Zusammengestellt nach den Hinweisen der Verbraucherzentralen und dem „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren“ (Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V. mit dem ift Rosenheim, Ausgabe März 2024).

Vor der Bestellung

Unterlagen, Maße und Termine abstimmen

Zeigen Sie Ihrem Handwerker unser Angebot, bevor Sie es freigeben. Sie dürfen es dafür an Ihren Handwerker, Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihren Energieeffizienz-Experten und Ihre Steuerberatung weitergeben. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie Maße, Öffnungsrichtungen, Farben und Ausstattung für die Fertigung frei, und genau so wird gefertigt – bei Maßanfertigung besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, und unser freiwilliges Rücktrittsrecht endet mit dem Produktionsbeginn; Ihre Rechte bei Mängeln bleiben davon unberührt. Zur Lieferung bekommen Sie von uns die Produktnachweise – für Fenster und Türen die Leistungserklärung nach EN 14351-1 mit CE-Kennzeichnung und Uw-Wert – und die Rechnung. Eine Montage- oder Wartungsanleitung gehört nicht dazu.

Diese Angaben braucht Ihr Handwerker

  • Positionsliste mit Zeichnung jeder Position aus dem Angebot
  • Rahmen-Außenmaße (Breite × Höhe) – das sind die Produktionsmaße
  • Öffnungsart und Anschlagseite (DIN links oder rechts)
  • Profilsystem und Bautiefe
  • Zusatzprofile (Verbreiterungen) je Seite
  • Fensterbankanschlussprofil ja oder nein
  • Rollladen: Aufsatzkasten, Führungsschienen, Bedienung per Gurt oder Motor

Maße

Die Maße im Angebot verantwortet, wer das Angebot unterschreibt – also Sie. Am sichersten misst Ihr Einbaubetrieb und bestätigt Ihnen die Maße, bevor Sie unterschreiben. Vom Maß der Maueröffnung ziehen Sie je Seite die Montagefuge ab – meist 10–15 mm, bei dunklen Rahmen oder großen Elementen 15–20 mm; die genaue Fugenbreite legt Ihr Handwerker fest. Wie Sie richtig messen: Fenster richtig ausmessen. Unsere kostenlose Hilfe beim Aufmaß unterstützt Sie beim Prüfen: Wir sehen uns Ihre Maße an und weisen Sie auf Auffälligkeiten hin. Im Zweifel fragen Sie uns vor der Unterschrift.

Termine

Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3–6 Wochen ab Annahme des Angebots und Eingang der Anzahlung, bei Sonderfarben, Aluminium und Holz etwa 3–7 Wochen. Den voraussichtlichen Liefertermin teilen wir Ihnen per E-Mail mit, sobald die Anzahlung eingegangen ist und Ihr Auftrag in die Produktion geht – verzögert sich etwas, sagen wir Ihnen sofort Bescheid. Es kann auch in Teilen geliefert werden. Die genaue Lieferung kündigen wir spätestens 3 Tage vorher telefonisch oder per E-Mail an. Nennen Sie Ihrem Handwerker früh die voraussichtliche Lieferwoche und legen Sie den Einbautermin erst fest, wenn der Liefertermin steht. Bauen Sie die alten Fenster erst aus, wenn die neuen da und geprüft sind.

Gut zu wissen für die Planung

  • Unten am Rahmen sitzt ab Werk ein Profil als Transportschutz. Ihr Handwerker kann es als Anschluss für die Fensterbank nutzen oder abschrauben – dann hat das Fenster genau das bestellte Maß. Ein zusätzlich bestelltes Fensterbankanschlussprofil kommt zum Fenstermaß hinzu, Zusatzprofile (Verbreiterungen) vergrößern das Außenmaß ebenfalls. Beides wählen Sie im Konfigurator im Reiter „Zusatzprofile“ – am besten nach Rücksprache mit Ihrem Handwerker.
  • Bei einem Aufsatzrollladen sitzt der Kasten auf dem Fenster. Die Einbauöffnung muss Fenster und Kasten zusammen aufnehmen.
  • Ob Sicherheitsglas vorgeschrieben ist, etwa bei bodentiefen Verglasungen, klären Sie vor der Bestellung mit Ihrem Handwerker – die Entscheidung liegt bei Ihnen. Verbund-Sicherheitsglas wählen Sie im Konfigurator im Schritt Verglasung.
  • Der Lkw braucht eine Zufahrt für Fahrzeuge bis 40 t (bis 20 m lang, 4 m hoch, 2,5 m breit). Drohen bei der Anfahrt Bußgelder oder Schäden oder ist die Einfahrt unmöglich, kann der Fahrer die Lieferung an diese Adresse verweigern; entstehende Mehrkosten tragen Sie (AGB § 6.3). Ist Ihre Straße zu eng, nennen Sie uns bei der Bestellung eine andere Adresse in Deutschland oder Österreich – zum Beispiel den Betrieb Ihres Handwerkers. Dann prüft dort jemand die Ware, wie unter Am Liefertag beschrieben.
  • Bei mehr als 1 000 m Höhenunterschied zwischen Produktionsort und Einbauort, etwa bei einem Haus im Gebirge, empfehlen wir Isolierglas mit Druckausgleichsventil. Nennen Sie uns die Höhenlage bei der Anfrage.
Am Liefertag

Annehmen, prüfen, richtig lagern

1. Annehmen

Die Ware wird an der Bordsteinkante per Gabelstapler abgeladen. Sorgen Sie dafür, dass jemand die Lieferung annimmt, und planen Sie Helfer für das Hineintragen ein: Ein zweiflügeliges Kunststofffenster von 110 × 198 cm mit Dreifachverglasung wiegt rund 100 kg.

2. Prüfen

Vergleichen Sie die Stückzahl mit dem Lieferschein und sehen Sie sich Scheiben, Rahmenecken und Verpackung an. Einen Transportschaden tragen Sie im Beisein des Fahrers auf dem Lieferschein (Frachtbrief) ein und fotografieren Verpackung und Bauteil. Vor dem Einbau lohnt ein zweiter Blick: Maße, Öffnungsrichtung, Farbe und Verglasung mit dem freigegebenen Angebot vergleichen.

3. Melden

Melden Sie uns einen Transportschaden bitte zeitnah – am besten noch am Liefertag – mit Fotos und Ihrer Angebots- oder Rechnungsnummer an info@okna-24.pl. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt. Wir kümmern uns um Ersatz. Fällt Ihnen vor dem Einbau ein Mangel auf, bauen Sie das Element nicht ein und melden Sie sich bei uns.

Lagerung bis zum Einbau

  • Stehend in Einbaulage lagern, rutsch- und kippsicher, auf Paletten, Kanthölzern oder dem Transportgestell – nicht auf einzelnen Punkten.
  • Möglichst trocken und geschützt, längere Lagerung im Freien vermeiden. Draußen abdecken, am besten mit heller, perforierter Folie; unter Planen darf sich weder Hitze noch Feuchtigkeit stauen.
  • Holz- und Holz-Alu-Fenster nur trocken und belüftet lagern; luftdichte Verpackungen bei längerer Lagerung öffnen.
  • Zurrbänder erst lockern, wenn das Gestell gegen Umkippen gesichert ist.
  • Die Schutzfolie direkt nach dem Einbau abziehen – stehen die Elemente vorher in der Sonne, schon früher. Je länger sie bleibt, desto schwerer löst sie sich ohne Rückstände.
  • Während der Bauphase regelmäßig lüften: Die relative Luftfeuchte sollte nicht über 60 % steigen.
Selbst einbauen

Was Sie beim Selbsteinbau beachten sollten

Wer Erfahrung im Fenstereinbau, passendes Werkzeug und Helfer hat, kann einzelne Fenster selbst einsetzen. Entscheidend ist nicht das Einsetzen, sondern die Anschlussfuge – sie muss auf Dauer dicht bleiben.

Drei Ebenen

Innen luftdicht und dampfbremsend, in der Mitte gedämmt, außen schlagregendicht und diffusionsoffen – innen dichter als außen. Dazu eine mechanische Befestigung, Tragklötze unter dem Rahmen und ein lot- und waagerechter Einbau. Wie das aussieht: Ratgeber Fenstermontage.

Besser vom Fachbetrieb

Hebe-Schiebetüren, Faltanlagen, Haustüren, große Festverglasungen und Garagentore sind schwer und müssen genau eingestellt werden. Für Rollläden, Raffstores und Tore mit Motor planen Sie eine Elektrofachkraft für den Stromanschluss ein.

Was sich ändert

In Deutschland entfällt beim Selbsteinbau der Steuerbonus nach § 35c EStG, und der BAFA-Zuschuss gilt nur für das Material – mehr dazu unter Förderung. Für den Einbau und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sind Sie selbst verantwortlich. Die Bedingungen der Herstellergarantie stehen in der Garantiekarte – lassen Sie sie sich vor der Bestellung schicken. Für die Beschläge setzt die Garantie regelmäßige Pflege und Wartung voraus (etwa einmal im Jahr schmieren und bei Bedarf einstellen).

Förderung und Nachweise

Förderung in Deutschland beim Kauf ohne Montage

In Deutschland gibt es für den Fenstertausch im Bestand den BEG-Zuschuss beim BAFA oder den Steuerbonus nach § 35c EStG – für dieselbe Maßnahme nur einen der beiden. Beide verlangen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren grundsätzlich einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K); Ausnahmen gelten etwa für einbruchhemmende Fenster. Was davon für Sie in Frage kommt, hängt davon ab, wer einbaut:

FörderungEinbau durch FachbetriebSelbsteinbau
BEG-Zuschuss (BAFA)Möglich. Förderfähig sind neben den Fenstern auch Einbau und Nebenarbeiten wie Fugenabdichtung, Fensterbänke sowie Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich. Für den Antrag kann der Montagevertrag Ihres Fachbetriebs dienen, wenn er unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen ist; die Fenster bestellen Sie bei uns ebenfalls erst nach der Zusage.Möglich, aber nur für das Material. Nach dem BAFA-Merkblatt können Sie in der Regel ohne Vertrag mit Förderbedingung beantragen, wenn ein solcher Vertrag vorher nicht möglich ist – vor dem Antrag darf aber noch kein Material gekauft sein; bei uns bestellen Sie nach der Zusage. Die fachgerechte Durchführung bestätigt Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte (Formular „Bestätigung zur Eigenleistung“). Material für Umfeldmaßnahmen – etwa Gerüst oder die Wiederherstellung von Oberflächen im Raum – zählt nicht, Ihre eigene Arbeitszeit ebenfalls nicht.
Steuerbonus § 35c EStGMöglich bei selbst genutztem Wohneigentum in einem Gebäude, das älter als zehn Jahre ist, wenn ein Fachunternehmen einbaut und die Maßnahme bis Ende 2029 abgeschlossen ist. Bei uns gekaufte Fenster zählen nur, wenn der Betrieb sie in seiner Bescheinigung nach amtlichem Muster gesondert als selbst erworbenes Material ausweist – sagen Sie es ihm vorher.Nicht möglich – Eigenleistungen und das dafür gekaufte Material sind ausgeschlossen.
Handwerkerleistung § 35a EStG20 % der Arbeitskosten Ihres Handwerkers, höchstens 1 200 € Steuerermäßigung im Jahr – nicht zusätzlich zu Zuschuss, zinsverbilligtem Darlehen oder Steuerbonus nach § 35c für dieselbe Maßnahme.Entfällt – ohne beauftragten Handwerker gibt es keine begünstigten Arbeitskosten.

Für Österreich gelten eigene Förderprogramme und Bauvorschriften – den aktuellen Stand finden Sie unter Lieferung nach Österreich.

Antrag vor der Bestellung

Den BEG-Zuschuss beantragen Sie vor Vorhabenbeginn, gemeinsam mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten (Expertenliste). Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags – Ihre Bestellung bei uns ebenso wie der Montagevertrag mit Ihrem Handwerker. Stellen Sie den Antrag deshalb, bevor Sie unser Angebot unterschreiben; für den Antrag können Sie unser Angebot verwenden – es verpflichtet Sie zu nichts. Verträge unter der Bedingung einer Förderzusage schließen wir nicht ab – bestellen Sie bei uns nach der Zusage, dann erstellen wir Ihnen ein aktuelles Angebot. Nach dem BAFA-Merkblatt muss beim Antrag grundsätzlich ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung vorliegen. Baut ein Fachbetrieb ein, kann das dessen Montagevertrag sein. Bauen Sie selbst ein, kann darauf in der Regel verzichtet werden, wenn ein solcher Vertrag vor dem Antrag nicht möglich ist; dann darf vorher aber noch kein Material gekauft sein. Was Ihr Antrag im Einzelnen braucht, klärt Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte.

Rechnung und Zahlung

Verlangt werden Rechnungen in deutscher Sprache – beim BAFA-Zuschuss mit Ihrem Namen als Antragsteller, beim Einbau durch einen Betrieb außerdem mit Arbeitsleistung und Adresse des Gebäudes. Bezahlen Sie unbar; Barzahlungen erkennen weder BAFA noch Finanzamt an. Unsere Rechnungen sind zweisprachig (Polnisch/Deutsch) und nennen Sie als Käufer. Dazu bekommen Sie für Fenster und Türen die Leistungserklärung nach EN 14351-1 mit CE-Kennzeichnung und Uw-Wert. Weitere Förderunterlagen – etwa Bestätigungen als Fachunternehmen – stellen wir nicht aus; die kommen von Ihrer Energieeffizienz-Expertin, Ihrem Energieeffizienz-Experten oder dem Betrieb, der einbaut – beim Selbsteinbau die „Bestätigung zur Eigenleistung“ von der Expertin oder dem Experten. Ob unsere Unterlagen für Ihren Nachweis genügen, stimmen Sie bitte vorab mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin, Ihrem Energieeffizienz-Experten oder Ihrer Steuerberatung ab.

Gesetzliche Mindestanforderung in Deutschland

Auch ohne Förderung verlangt das GModG beim Austausch in Wohngebäuden grundsätzlich Uw ≤ 1,3 W/(m²K), bei Fenstertüren mit Schiebe-, Hebe-, Falt- oder Klappmechanismus Uw ≤ 1,6, bei neuen Außentüren U ≤ 1,8; für Sonderverglasungen gilt ein eigener Höchstwert. Ausgenommen sind Änderungen an höchstens 10 % der Fläche einer Bauteilgruppe. Unser Einstiegsprofil IDEAL 4000 erreicht am Referenzfenster (1230 × 1480 mm) Uw 1,4 und reicht für den Austausch in beheizten Wohnräumen deshalb in der Regel nicht – dafür kann Ihr Handwerker keine Unternehmererklärung abgeben. Die Werte aller Profile: Profilvergleich.

Stand: September 2026. Grundlage: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17. August 2026, Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung des BAFA, §§ 35a und 35c EStG, Gebäudemodernisierungsgesetz. Maßgeblich ist die Fassung am Tag Ihres Antrags; im Einzelfall beraten Energieeffizienz-Experten und Ihre Steuerberatung. Ausführlich: Fenster-Förderung 2026.

Verantwortung

Wer wofür verantwortlich ist

Für die Maße ist verantwortlich, wer das Angebot unterschreibt: Mit Ihrer Unterschrift geben Sie Maße, Öffnungsrichtungen, Farben und Ausstattung für die Fertigung frei. Wir prüfen Ihre Angaben auf Plausibilität, helfen beim Aufmaß per Video oder Fotos und weisen Sie auf Auffälligkeiten hin – eine Aufmaßleistung mit Haftung übernehmen wir nicht. Am sichersten misst der Betrieb, der später einbaut; im Zweifel fragen Sie uns vor der Unterschrift.

Wir

Wir liefern die Produkte so, wie Sie sie bestellt und freigegeben haben, mit Leistungserklärung und Rechnung. Die Prüfung der baulichen Gegebenheiten und die Einhaltung örtlicher Bauvorschriften liegen bei Ihnen bzw. bei dem Betrieb, den Sie beauftragen.

Der Einbau

Für den Einbau ist verantwortlich, wer ihn ausführt; ein beauftragter Betrieb haftet Ihnen dafür aus seinem Vertrag. Nach Abschluss nehmen Sie die Arbeit ab und halten Mängel dabei im Protokoll fest. In Deutschland bestätigt Ihnen, wer Fenster geschäftsmäßig einbaut, schriftlich, dass die Anforderungen des GModG eingehalten sind (Unternehmererklärung); bewahren Sie sie mindestens zehn Jahre auf. Beim Selbsteinbau gibt es keine Unternehmererklärung – die Verantwortung liegt dann bei Ihnen als Eigentümer.

Ihre Rechte

Ihre gesetzlichen Mängelrechte an den gelieferten Produkten bestehen uns gegenüber unabhängig davon, wer einbaut. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Lieferung; bei Fenstern und Türen, die in ein Gebäude eingebaut werden und dessen Mangel verursachen, 5 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB, AGB § 8). Nicht erfasst sind Schäden durch unsachgemäßen Einbau und Abweichungen, die auf von Ihnen falsch angegebenen Maßen beruhen. Zusätzlich gibt der Hersteller eine Garantie; die Garantiezeiten je Produkt finden Sie auf der Seite Garantie, die Bedingungen in der Garantiekarte.

Beratung

Fragen zu Maßen, Profilen oder Anschlussprofilen?

Schicken Sie uns Maße und Fotos. Wir beantworten Ihre Fragen zu Profil, Zusatzprofilen und Fensterbankanschluss, damit Sie mit Ihrem Handwerker die passende Ausführung wählen können. Die Einbausituation vor Ort prüft Ihr Handwerker. Sie sind selbst Tischler, Fensterbauer oder Montagebetrieb? Dann finden Sie hier unsere Informationen für Firmen.