Für alle Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Hier finden Sie die amtliche EU-Mitteilung dazu und was sie bei uns konkret bedeutet.
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des BGB. Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren ab Ablieferung der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Werden Fenster oder Türen ihrer üblichen Verwendung entsprechend in ein Gebäude eingebaut und verursachen sie dessen Mangelhaftigkeit, beträgt die Frist 5 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB). Gegenüber Verbrauchern werden diese Fristen nicht verkürzt.
Mängelansprüche richten Sie an den Verkäufer, die OKNA-24.PL Sp. z o.o. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind für Sie kostenlos (§ 439 BGB). Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr nach Übergabe, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorlag (§ 477 BGB).
Mangel melden: Schreiben Sie an info@okna-24.pl – mit Rechnungs- oder Auftragsnummer, einer kurzen Beschreibung und Fotos. Für Unternehmer gelten die Regeln in § 8 der AGB (Rügepflicht nach § 377 HGB, 1 Jahr bei Ware, die nicht in ein Bauwerk eingebaut wird).
Herstellergarantie: Zusätzlich gibt der Hersteller eine freiwillige Garantie von bis zu 5 Jahren je nach Produkt. Sie gilt neben den gesetzlichen Mängelrechten und schränkt sie nicht ein (§ 479 BGB): Garantiezeiten nach Produkt. Für eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren auf die gesamte Ware gibt es ein eigenes EU-Label („GARAN“) – bei uns für Kunststoff- und Aluminiumfenster (5 Jahre): EU-Label zur Haltbarkeitsgarantie.
Vertragspartner und Rechnungssteller ist die OKNA-24.PL Sp. z o.o., ul. Rynek 1, 44-300 Wodzisław Śląski, Polen. Widerruf: Vertrag widerrufen.